Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen AliBi Studios, [Inhaber, Anschrift] (nachfolgend „Studio“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über kreative Leistungen, insbesondere Video-, Bild-, 3D-/CGI-, Design- und Textproduktionen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Studio ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote des Studios sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Studios (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Mehraufwände, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden entstehen, werden gesondert vergütet.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
(1) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. das angenommene Angebot.
(2) Im vereinbarten Preis enthalten sind bis zu zwei (2) Korrekturschleifen. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz von [Stundensatz] € berechnet.
(3) Das Studio ist berechtigt, zur Leistungserbringung moderne Produktionswerkzeuge einschließlich KI-gestützter Systeme einzusetzen, soweit das Arbeitsergebnis dem vereinbarten Qualitätsstandard entspricht.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Produktion erforderlichen Materialien, Informationen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögert sich die Produktion durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; entstehender Mehraufwand kann berechnet werden.
(3) Der Kunde sichert zu, dass von ihm beigestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und stellt das Studio insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung und 50 % bei Lieferung fällig.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle gelieferten Arbeitsergebnisse Eigentum des Studios.
§ 6 Abnahme
(1) Der Kunde prüft gelieferte Arbeitsergebnisse unverzüglich und erklärt die Abnahme oder rügt konkrete Mängel innerhalb von 7 Tagen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist weder Abnahme noch begründete Rüge, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung räumt das Studio dem Kunden die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte am finalen Arbeitsergebnis ein. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke eingeräumt.
(2) Rohdaten, Arbeitsdateien und nicht ausgewählte Entwürfe verbleiben beim Studio, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Das Studio ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe) zu präsentieren, sofern der Kunde dem nicht im Einzelfall aus wichtigem Grund schriftlich widerspricht.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Bei berechtigten Mängelrügen ist das Studio zunächst zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.
(2) Das Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Studio nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der Auftragssumme.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) Für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Arbeitsergebnisse in der konkreten Einsatzumgebung des Kunden (z. B. wettbewerbs-, marken- oder plattformrechtlich) ist der Kunde verantwortlich, sofern keine gesonderte Rechtsprüfung beauftragt wurde.
§ 9 Termine und höhere Gewalt
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Studio nicht zu vertretende Umstände (z. B. Ausfall von Infrastruktur oder Zulieferdiensten) verlängern Fristen angemessen.
§ 10 Kündigung / Stornierung
Kündigt der Kunde einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten zu vergüten, mindestens jedoch 30 % der Auftragssumme als pauschalierter Aufwandsersatz; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands unbenommen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich / der Bundesrepublik Deutschland [anpassen] unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Studios.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026. Hinweis: Diese AGB sind eine sorgfältig erstellte Vorlage und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.